Ermäßigungen im Maxhaus
Folgende Besuchergruppen erhalten im Maxhaus nach Vorlage eines entsprechenden Ausweises oder Bewilligungsschreibens eine Ermäßigung auf den regulären Eintrittspreis:
- Empfänger von ALG 2 („Hartz IV“)
- Sozialhilfeempfänger
- Inhaber des Düsselpass
- Schüler/innen
- Studierende
- Auszubildende
- Bundesfreiwilligendienstleistende
- Schwerbehinderte
Bei Ticketpreisen bis zu 10 Euro beträgt die Ermäßigung 2 Euro, bei Ticketpreisen über 10 Euro beträgt die Ermäßigung 4 Euro.